Datum: 16.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Großer Sitzungssaal
Gremium: Verwaltungs- und Bauausschuss
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:14 Uhr
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1. Baugesuche
Gremium
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Verwaltungs- und Bauausschuss
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Verwaltungs- und Bauausschuss
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1.1. Schaffung von vier Stellplätzen, Walheimer Straße 10, Flst. 507/1
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verwaltungs- und Bauausschuss
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Verwaltungs- und Bauausschuss
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16.01.2020
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1.1 |
Sachverhalt
Frau Heller erläutert den Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Baulinienfestsetzung „Zwischen Uhlandstraße und Walheimer Straße“.
Geplant ist die Schaffung von vier Stellplätzen, die ganz oder teilweise außerhalb der Baulinie errichtet werden sollen. Hierfür wird eine Befreiung benötigt. In der Umgebung wurden bereits Garagen und sonstige Bauteile im Vorgartenbereich genehmigt.
Die Nachbaranhörung wird durchgeführt.
Abstimmungsbemerkung
Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung wird erteilt.
Beschluss öffentlich
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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1.2. Befreiung zur Erweiterung einer Zufahrtsfläche, Goethestraße 6/2, Flst. 1777/2
Gremium
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TOP-Nr. |
Verwaltungs- und Bauausschuss
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Verwaltungs- und Bauausschuss
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1.2 |
Sachverhalt
Frau Heller erläutert den Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unter den Lüssen“.
Es existiert bereits eine Zufahrt zu den Garagen. Neben der Garage befindet sich zudem ein Carport, der nicht genehmigungspflichtig war, und zu dem nun die Zufahrt im Vorgartenbereich erweitert werden soll. Hierfür ist eine Befreiung notwendig.
In Anbetracht dessen, dass für Garagen etc. die Zufahrten jeweils über den Vorgartenbereich genehmigt werden, würde diese Befreiung keinen Präzedenzfall schaffen. Stattdessen wird die Nutzung des Carports erleichtert.
Die Nachbaranhörung wird durchgeführt.
Abstimmungsbemerkung
Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung wird erteilt.
Beschluss öffentlich
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Dokumente
Download Anlage TOP 1.2 VBAö 16.01.2020.pdf
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1.3. Befreiung zur Errichtung von 4 Kfz-Stellplätzen, Talstr. 14, Flst. 2063
Gremium
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1.3 |
Sachverhalt
Frau Heller erläutert den Sachverhalt:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bachmühlenweg – Talstraße“.
Geplant ist die Errichtung von 4 Kfz-Stellplätzen, wovon drei dieser Stellplätze ganz oder teilweise im Vorgartenbereich errichtet werden sollen. Hierfür wird eine Befreiung benötigt. In der Umgebung wurden bereits mehrfach Stellplätze im Vorgartenbereich genehmigt.
Die Nachbaranhörung wird durchgeführt.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Schmutz kann der Befreiung mit Blick auf die neuen Erkenntnisse durch Hochwassergefahren nicht zustimmen und beantragt eine Ablehnung der Befreiung oder mindestens eine Prüfung durch das Landratsamt, ob unter diesen Voraussetzungen die Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens möglich ist oder von der Baurechtsbehörde ersetzt werden müsste.
Abstimmungsbemerkung
Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag von Gemeinderat Schmutz einstimmig folgenden
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Befreiung wird nicht erteilt, sofern das Landratsamt aufgrund der neuen Hochwasserlage die Ablehnung akzeptiert und nicht dazu verpflichtet ist, das kommunale Einvernehmen zu ersetzen. Andernfalls wird das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung erteilt unter der Bedingung, dass der Bauherr dazu verpflichtet wird, die Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen.
Beschluss öffentlich
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Dokumente
Download Anlage TOP 1.3 VBAö 16.01.2020.pdf
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2. Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplanverfahren "Großes Flürle III, 2. Änderung"
Gremium
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Sachverhalt
Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt:
Die Gemeinde Erligheim beabsichtigt, für den Bereich „Großes Flürle III, 2. Änderung“in Erligheim einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Gemeinderat der Gemeinde Erligheim hat am 17. Oktober 2019 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Großes Flürle III, 2. Änderung“ aufgestellt. Am 14. November 2019 wurde in öffentlicher Sitzung der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Im Bebauungsplan „Großes Flürle III, 1. Änderung“ werden die Bezugshöhen entlang der Südgrenze angehoben. In Betracht der im Osten durch den Bebauungsplan „Großes Flürle II“ angrenzenden Bebauung und derer festgesetzten Bezugshöhen sind diese um 3 m zu tief. Mit Anpassung der Bezugshöhen soll eine einheitliche und gleichberechtigte Bebauung gewährleistet werden.
Alle weiteren Bebauungsplanfestzungen gelten weiterhin. In Teilbereichen sollen die textlichen Festsetzungen hinsichtlich der heutigen Standards und Erfahrungen der vorherigen Planungen ergänzt werden. Im Übrigen wird der Plan durch die vorhandene Bebauung berichtigt.
Die Bebauungsplanänderung soll die baurechtliche Grundlage für die Anpassungen schaffen.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die künftige Planung berührt werden kann, besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme bis
17. Januar 2020.
Abstimmungsbemerkung
Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden
Beschluss
Die Gemeinde Kirchheim am Neckar macht keine Anregungen oder Bedenken geltend.
Beschluss öffentlich
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Dokumente
Download Anlage zu TOP 2 VBAö 16.01.2020_Bebauungsplan „Großes Flürle III, 2. Änderung"_Begründung.pdf
Download Anlage zu TOP 2 VBAö 16.01.2020_Bebauungsplan „Großes Flürle III, 2. Änderung"_BPlan.pdf
Download Anlage zu TOP 2 VBAö 16.01.2020_Bebauungsplan „Großes Flürle III, 2. Änderung"_Legende.pdf
Download Anlage zu TOP 2 VBAö 16.01.2020_Bebauungsplan „Großes Flürle III, 2. Änderung"_Textteil.pdf
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3. Spenden
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Sachverhalt
Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt:
Die Gemeinde Kirchheim am Neckar erhielt vom 01.12.2019 – 31.12.2019 folgende Spende:
Gerhard Metzger 525,00 Euro
Spende für Sternlesaktion 2019
Abstimmungsbemerkung
Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden
Beschluss
Der Annahme der Spenden wird zugestimmt
.
Beschluss öffentlich
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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4. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss
Gremium
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Diskussionsverlauf
a) Beauftragung eines Fachplaners für Medientechnik für die Sanierung und Erweiterung der Schule
Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt:
Die Verwaltung wurde in der Gemeinderatssitzung am 19.12.2019 beauftragt, Angebote für einen Fachplaner für Medientechnik zur weiteren Planung der Medientechnik im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Schule auf dem Laiern und der Umsetzung des Medienentwicklungsplans einzuholen. Das Kreismedienzentrum hat zwischenzeitlich auch den Medienentwicklungsplan für die Schule auf dem Laiern geprüft und die Freigabe für die Beantragung der Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule erteilt.
Es wurden fünf Büros für Medientechnik von der Verwaltung angeschrieben und zur Abgabe eines Angebots bis zum 14.01.2020 aufgefordert, allerdings hat nur das Büro Gebert Medientechnik GmbH aus Denkendorf hat ein unabhängiges Angebot für die Fachplanungsleistungen abgegeben.
Zwei weitere Büros haben zwar Interesse daran bekundet, die Planungen zu unterstützen, jedoch mit der Absicht, die Medientechnik dann auch selbst zu liefern. Aufgrund des voraussichtlichen Beschaffungsvolumens der Medientechnik oberhalb des Schwellenwerts von 214.000 € netto muss die Beschaffung der Medientechnik europaweit ausgeschriebenen werden, d. h. Planung und Lieferung der Medientechnik darf nicht auf ein Büro/Anbieter zugeschnitten sein, weil dies zu einer Wettbewerbsverzerrung führen würde.
Das Büro Gebert Medientechnik GmbH bietet die Fachplanungsleistungen unabhängig und stufenweise auf Stundenbasis an, die Stufe 1 umfasst die Planung der Medientechnik zu einem Preis von 3.568,81 € brutto und die Stufe 2 umfasst die Vergabe und die Überwachung zu einem Preis von 4.155,48 € brutto, also insgesamt 7.724,29 €. Das bereits für die Sanierung und Erweiterung der Schule auf dem Laiern beauftragte Elektrofachplanungsbüro Thomas Haller Esslinger Ingenieurgesellschaft mbH aus Leinfelden-Echterdingen hat bereits erfolgreich mit dem Büro Gebert Medientechnik GmbH zusammengearbeitet.
Die Verwaltung bittet daher um Zustimmung, das Büro Gebert Medientechnik GmbH aus Denkendorf, unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats zur Gesamtmaßnahme am 23.01.2020, stufenweise zu beauftragen.
Abstimmungsbemerkung
Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden
Beschluss
Der stufenweisen Beauftragung des Büros Gebert Medientechnik GmbH mit der Fachplanung für Medientechnik wird vorbehaltlich des Baubeschlusses in der kommenden öffentlichen Gemeinderatsitzung zugestimmt.
b) Gemeinderat Hennig – Zustimmung zur Spritzung der Weinberge
Gemeinderat Hennig nimmt Bezug auf eine Berichterstattung in der Presse zur Zustimmung von Umweltminister Untersteller zur Weinbergspritzung in Roßwag und möchte wissen, ob diese Ausnahmegenehmigung auch in Kirchheim notwendig sei.
Bürgermeister Seibold erläutert, dass das betroffene Weinbaugebiet im Naturschutzgebiet liege, während die Kirchheimer Weinberge „nur“ im Landschaftsschutzgebiet lägen und daher keine separate Zustimmung beim Ministerium
beantragt werden müsse.
c) Gemeinderat Hennig – Sachstand zur Stellenausschreibung für die Jugendsozialarbeit
Gemeinderat Hennig fragt nach, ob es schon Neuigkeiten zur Stellenausschreibung für die Kirchheimer Jugendsozialarbeit gebe. Bürgermeister Seibold informiert das Gremium, dass in der kommenden Woche die Vorstellungsgespräche stattfänden und anschließend eine Sitzung des Sozialausschusses stattfinden solle.
d) Gemeinderat Hennig – Sachstand zu den Verhandlungen mit Cronimet
Gemeinderat Hennig erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Grundstücksverhandlungen mit der Fa. Cronimet. Bürgermeister Seibold berichtet, dass die Fa. Cronimet zunächst eine Altlastenuntersuchung durchführen lassen muss, bevor über weitere Details verhandelt werden könne.
Beschluss öffentlich
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Datenstand vom 20.02.2020 19:09 Uhr